Strafrecht
Unvoreingenommene Vertretung im Strafrecht
Strafrechtliche Verfehlungen können ernsthafte Folgen für den Täter nach sich ziehen. Für eine wirksame Verteidigung ist daher die unvoreingenommene Beschäftigung mit der individuellen Situation und Kenntnis der Strafverfahrensordnung unumgänglich. Mit guter Vorbereitung stehe ich meinen Mandanten in dieser schwierigen Situation zur Seite – von Anregung eines möglichen außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion) bis zur Vertretung im Strafprozess.
Der zweite Bereich meiner strafrechtlichen Tätigkeit ist die Opfervertretung auch im Rahmen des familiären Gewaltschutzes: Von der Beantragung vorläufiger Maßnahmen und Begleitung im Strafverfahren bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.